Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
Unfall-oder Haftpflichtansprüche können gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden. Es besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Die persönliche Haftpflichtversicherung geht der Veranstalterhaftpflicht voran. Die Teilnahme geschieht auf eigenes Risiko. Siehe auch: Formular „Anmeldung und Haftungsausschluss“.
Die Teilnahme ist nur unter Anerkennung der Teilnahmeregeln nach Zahlung des Startgelds möglich und nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Die Abgabe der Dokumente „Anmeldung und Haftungsausschluss“ sind ebenfalls zwingend für die Starterlaubnis.
Jede/r Teilnehmer/in und seine gesetzlichen Vertreter erkennen die Bestimmungen dieses Reglements durch ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular als bindend an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.